Kleingruppenhaltung nicht tiergerecht?

Ein Textauszug von Menschen für Tierrechte e.V.

 

 

Seit Anfang 2009 sind die herkömmlichen Legebatterien in Deutschland nicht mehr erlaubt. Neben der Boden- und Freilandhaltung wurde eine neue Haltungsform eingeführt: die sogenannte Kleingruppenhaltung. Daneben sind auch bereits bestehende »ausgestaltete Käfige« nach EU-Recht zulässig. Beide Haltungsformen unterscheiden sich nur wenig: Es handelt sich lediglich um größere Käfige für mehr Hühner. Laut Eierindustrie und Gesetzgeber sollen die neuen Käfige eine bessere Haltungsform darstellen, da die Hennen etwas mehr Platz haben als im Batteriekäfig.

(Die Eier aus der Kleingruppenhaltung werden mit der „3“ als erste Ziffer des Stempels gekennzeichnet, dürfen aber laut Eierkennzeichnungsverordnung mit dem Wort „Kleingruppe“ zusätzlich gestempelt sein. A.d.R.)

 

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Kleingruppenhaltung nicht tiergerecht

Obwohl die neuen Käfige Legenester, Sitzstangen und einen winzigen Einstreubereich enthalten, sind weder Kleingruppenhaltung noch EU-Käfig tiergerecht. Im Vergleich zu herkömmlichen Batteriekäfigen können nun mehr Hennen in größeren Käfigen gehalten werden. Die Einrichtungen wie Legenester etc. sind völlig unzureichend und erfüllen lediglich eine Alibifunktion. Der Einstreubereich, der laut Gesetz jeder Henne zum Scharren und Picken zur Verfügung stehen muss, hat eine Größe von 90 qcm - das ist etwa die Fläche eines Bierdeckels. Viele für den herkömmlichen Käfig typischen Verhaltensstörungen, Verletzungsgefahren und Krankheiten sind auch hier vorprogrammiert.

 

Kleingruppenhaltung verstößt gegen das Tierschutzgesetz

Die Einführung des Kleingruppenkäfigs als legale Haltungsform in Deutschland sowie ebenfalls der ausgestaltete EU-Käfig stellen aus Sicht des Bundesverbandes einen Rechtsbruch dar, da sie gegen das Tierschutzgesetz verstoßen. Auch die Landesregierung von Rheinland-Pfalz hält die Kleingruppenkäfige für nicht vereinbar mit dem Tierschutzgesetz und hat am 25. Juni 2007 Normenkontrolle gegen die Verordnung zur Hennenhaltung beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. Nun wird diese Verordnung vom höchsten deutschen Gericht daraufhin überprüft, ob sie konform mit dem Tierschutzgesetz und dem Staatsziel Tierschutz im Grundgesetz ist oder dagegen verstößt. Wann das Bundesverfassungsgericht urteilt, ist allerdings noch nicht abzusehen.

 

Gesetzliche Vorgaben für den Kleingruppenkäfig

 

Batteriekäfig im Vergleich:

550 qcm pro Henne bis 2 kg (ca. 21 x 26 cm), meist 4 bis 5 Tiere pro Käfig.